- Vorstand
- Ruderausschuss
- Beisitzer
- Vorstandssprechzeiten
- Beitragsordnung
Organisation und kaufm. Leitung - Vorstandssprecher | Andreas Dietrich |
Technischer Vorstand | Marek Michel |
Sport Vorstand | Egbert Scheibe |
Schatzmeister | Dana Michel |
Ehrenvorsitzender | Wolfgang Seyfried |
Beisitzer | Michael Ußner |
Ruderausschuss
Bootswart | Peter Weig / Uwe Gärtner |
Ruderwart | Manfred Berger |
Wanderruderwart | Uwe Gärtner / Gerald Hauk |
Ruderjugend | Jonathan Ribbeck |
Leitung Rudersport | Michael Liebe |
sportliche Leitung Wettkampfsport | Jacqueline Seyfried |
Hauswart | Frank Ebruy |
Clubkurier | Wolfgang Kussatz |
Schriftführer | n.n. |
Mitgliederwesen | Thomas Drechsler |
Vereinsleben und Geselligkeit | Renè Zschoche / Lutz Kaiser |
Vorstandssprechzeiten
Die Ruderinnen und Ruderer können ihre Wünsche und Probleme Dienstags und Donnerstag an den Vorstand antragen. An diesen Tagen hat der Vorstand selber in der Zeit von ca. 17.30 bis 20.00 Uhr Training.
Mitglieder oder andere Personen können durch den Vorstand eingeladen werden bzw. sich dafür mit einen genauen Thema rechtzeitig anmelden.
Am Rudern Interessierte finden zu diesen Zeiten Ansprechpartner.
Beitragsordnung
- Der Beitrag ist die Haupteinnahmequelle des Vereins. Er dient der Finanzierung des Jahreshaushaltplanes und damit den Aufgaben laut Satzung. Er wird entsprechend den Erfordernissen und der allgemeinen Einkommenslage auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Bis zur Neufestlegung gilt der bestehende Beitrag.
- Der aktuelle Beitrag ist der Anlage zu entnehmen.
- Ermäßigte Beiträge gelten nur bis zum Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen entfallen. Die überschreibung vom ausübenden Mitglied zum ausübenden Mitglied ohne Ruderbetrieb bzw. fördernden Mitglied ist nur zum Jahresende möglich. Alle Mitglieder, die ermäßigte Beiträge zahlen, sind verpflichtet, den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen dem Schatzmeister / Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
- Alle Mitgliedsbeiträge sind am 1. eines Quartals fällig und bis zu diesem Termin zu zahlen. Bei Eintritt oder änderung des Beitrages innerhalb eines Quartals ist für jeden Monat ein Drittel des entsprechenden Quartalsbeitrages zu zahlen. Die Aufnahmegebühren sind mit Abgabe der Anmeldung fällig. Beitragsrückstände werden ab 3. Quartal erstmalig und jeweils nach Ablauf eines Monats wiederholt gemahnt. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,-- EUR erhoben. Ist der Beitrag im Folgejahr noch nicht ausgeglichen, werden 8 % Verzugszinsen über den Jahresmitgliedsbeitrag für das abgelaufene Jahr erhoben. Kosten von Rücklastschriften durch Banken werden an das betreffende Mitglied weiter berechnet.
- Zahlungsweise: Einzahlung auf Konto IBAN: DE 25 8505 5000 3001 8820 09, BIC: SOLADES1MEI bei der Sparkasse Meißen. Barzahlungen werden in Ausnahmefällen durch den Schatzmeister geregelt. Bei einer erteilten Einzugsermächtigung wird in zwei Raten, April und September abgebucht. Es wird dringend empfohlen, zur Erleichterung der Arbeit eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Spenden an den Verein sind jederzeit möglich. Sie können auf das o. g. Konto mit dem Vermerk "Spende für den MRC Neptun" eingezahlt werden. Spendenquittungen werden ab einem Betrag von 50,00 € ausgestellt.
- Fördernde Mitglieder können, wenn sie über ihren Beitrag hinaus spenden wollen, auf dem Einzahlungsbeleg vermerken: Beitrag + xx,xx € Spende. Ende des Jahres werden die Fördernden Mitglieder an Ihre Beitragspflicht schriftlich erinnert. Dabei wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben, eine weitere Mahnung erfolgt nicht. Bei Spenden ab 50,00 € wird eine Spendenquittung ausgestellt.
Der Vorstand
Meißen, den 25.01.2013
Anlagen zur Beitragsordnung: